Freitag, 6.5.2022
Aufhebung einer Einziehung sichergestellter Taterträge

Eine erweitere Einziehung von Taterträgen setzt die sichere Überzeugung voraus, dass die Gegenstände aus Straftaten stammen. Der Bundesgerichtshof hat betont, dass die Einkommensverhältnisse des Täters umfassend zu prüfen seien. Andernfalls liege ein Verfahrensmangel vor. Eine Rechtsgrundlage für die erweiterte Einziehung von Surrogaten gebe es nicht.

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