Donnerstag, 18.6.2020
Paketdienstleister muss keine Auskunft über Fahrer bei Subunternehmern geben

Paketdienstleister, die den Transport und die Zustellung von Sendungen durch Subunternehmer ausführen lassen, können nicht zur Erteilung von Auskünften auf der Grundlage des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) verpflichtet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17.06.2020 entschieden.

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