Montag, 8.3.2021
Bußgeld scheitert nicht an Zitierfehler in StVO-Novelle 2020

Ein Autofahrer muss ein Bußgeld, das gegen ihn nach Verkündung der StVO-Novelle 2020 wegen eines davor begangenen Geschwindigkeitsverstoßes verhängt wurde, zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden. Die (Teil-)Nichtigkeit der Änderung der BKatV wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot führe im Umfang der Nichtigkeit zum Fortbestehen der vorherigen Rechtslage.

Mehr lesen