Donnerstag, 9.6.2022
Keine Stromsteuerentlastung für Unternehmen in Schwierigkeiten

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 19.01.2022 erstmals entschieden, dass Unternehmen in Schwierigkeiten keine stromsteuerliche Entlastung gewährt werden darf. Dies gelte auch dann, wenn das Unternehmen in einen Konzern eingebunden sei und eine positive Fortführungsprognose gestellt werden könne, betonte das Revisionsgericht.

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