Die Gemeinde Großbettlingen im Landkreis Esslingen darf für ein neues Gewerbegebiet drei Streuobstflächen roden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den dagegen gerichteten Antrag des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) abgelehnt. Das Interesse der Gemeinde am Sofortvollzug der streitigen naturschutzrechtlichen Umwandlungsgenehmigung überwiege.
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