Dienstag, 22.9.2020
Bestimmung des wettbewerbsrechtlichen Streitgegenstands

Wird ein Antrag auf Unterlassen irreführender Werbung mit einem Sachverhalt begründet, der mehrere Tatbestände erfüllen könnte, muss das Gericht alle in Betracht kommenden Wettbewerbsregeln berücksichtigen. Der Streitgegenstand umfasst immer sowohl den Klageantrag als auch den vorgetragenen Sachverhalt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25.06.2020 entschieden.

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