Freitag, 3.6.2022
Bund muss Kosten der Streckenkontrolle an Bundesfernstraßen tragen

Die Personal- und Sachkosten, die für Streckenkontrollen an den von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Bundesfernstraßen anfallen, sind Zweckausgaben, die der Bund nach Art. 104a Abs. 2 GG zu tragen hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Musterprozess zwischen dem Land Hessen und dem Bund entschieden. Wie das BVerwG mitteilt, soll seine Entscheidung nach einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern auch für die übrigen Bundesländer gelten.

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