Rennradfahrer müssen in ihrem eigenen Interesse geschwindigkeitsangepasst fahren, damit sie erkennbaren Unebenheiten auf der Straße ausweichen können. Dies hat das Landgericht Köln am 11.05.2021 entschieden. Die gegen eine Gemeinde gerichtete Schadenersatzklage eines Rennradfahrers, der auf einer beschädigten Straße gestürzt war und sich dabei erheblich verletzt hatte, wies das Gericht ab.
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