Dienstag, 24.5.2022
Straßenreinigungsgebühr der Stadt Göttingen für Sommer 2018 rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Straßenreinigungsgebühr für den Sommerdienst der Stadt Göttingen für 2018 für rechtswidrig erklärt. Durch methodisch rechtswidrige Kalkulationen entstandene Überdeckungen hätten ausgeglichen werden müssen. Dies sei nicht geschehen. Da die Entscheidung von der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts abweicht, hat die Dritte Kammer die Berufung zugelassen.

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