Donnerstag, 7.1.2021
Autofahrer müssen bei Fahrten auf Landstraßen mit Hindernissen rechnen

Das Landgericht Köln hat einem Fahrzeugeigentümer, dessen Sohn bei Dunkelheit auf einer Landstraße mit dem Wagen gegen einen umgestürzten Baum, der hinter einer Kurve quer auf der Fahrbahn lag, gefahren war, Schadensersatzansprüche versagt. Autofahrer müssten bei Fahrten auf Landstraßen mit Hindernissen rechnen. Die erforderlichen Baumkontrollen habe das Land regelmäßig durchgeführt. Dass es dabei Versäumnisse gegeben habe, sei nicht mehr aufklärbar. 

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