Frankreich hat im Streit mit dem Europaparlament über Beschlüsse am Parlamentsstandort Brüssel eine Niederlage kassiert. Der Europäische Gerichtshof entschied am 25.06.2020, dass der EU-Haushalt 2018 in Brüssel angenommen werden durfte (Az.: C-92/18). Dahinter steht der Grundsatzstreit über den "Wanderzirkus" zwischen den beiden Parlamentssitzen in Brüssel und im französischen Straßburg.
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