Donnerstag, 11.3.2021
Strafklageverbrauch bei Bedrohung und folgender Vergewaltigung

Wird eine Tat aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt rechtskräftig abgeurteilt, können weitere Taten aus diesem Lebenssachverhalt nicht mehr verfolgt werden. Ein Mann hatte seine Frau mit einem Messer bedroht, anschließend hatten sie geredet, dann kam es zu von der Frau nicht gewolltem Geschlechtsverkehr. Der Bundesgerichtshof sah hier einen Strafklageverbrauch für eine Vergewaltigung, weil zunächst nur die Bedrohung angeklagt und abgeurteilt worden war.

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