Freitag, 20.11.2020
Erwerb und Besitz bestimmter Ausgangsstoffe für Bomben werden stärker reglementiert

Für den unerlaubten Besitz bestimmter Sprengstoff-Bestandteile drohen künftig bis zu drei Jahre Gefängnis. Wer gewerbsmäßig mit derartigen Substanzen handelt, muss sogar mit einer fünfjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Ein entsprechendes Gesetz zur Verhütung von Terroranschlägen hat der Bundestag am 19.11.2020 einstimmig verabschiedet.

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