In einer Expertenanhörung zur geplanten "Fortentwicklung der Strafprozessordnung" im Rechtsausschuss bewerteten Vertreter der Rechtsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft den Regierungsentwurf unterschiedlich: Während aus der Anwaltschaft scharfe Kritik kam und etwa eine Verkürzung von Beschuldigtenrechten moniert wurde, war das Echo aus der Staatsanwaltschaft positiv.
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