Ob Streamingdienst oder Zeitungsabo: Seit gestern gelten für Neuverträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen neue Regeln. Darüber informiert das Bundesjustizministerium. Stillschweigende Vertragsverlängerungen durch AGB sind danach nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und mit einer Frist von höchstem einem Monat gekündigt werden kann.
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