Ein Nachkomme des Gartenkünstlers und Sammlers Fürst von Pückler-Muskau hat sich erfolgreich dagegen gewehrt, dass nur ein Teil der leihgebenden Erbengemeinschaft im Rat der Stiftung "Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz" vertreten ist. Das Verfassungsgericht Brandenburg hat die angegriffene Regelung im Stiftungsgesetz wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot für nichtig erklärt. Es gebe keinen sachlichen Grund für die Anknüpfung des Gesetzgebers an nur einen Teil der Erbengemeinschaft.
Mehr lesen