Mittwoch, 27.4.2022
Anspruch auf Akteneinsicht im Steuerverwaltungsverfahren

Steuerpflichtige haben regelmäßig einen Anspruch auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren. Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 18.03.2022 entschieden. Der Senat führte außerdem aus, dass Art. 15 DSGVO auch auf direkte Steuern anzuwenden ist. Die Regelung sehe allerdings nur ein Auskunftsrecht vor. Das Gericht hat die Revision in dem Verfahren zugelassen.

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