Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2101 vorgelegt. Damit soll mehr Transparenz hinsichtlich der steuerlichen Informationen bei umsatzstarken multinationalen Unternehmen und Konzernen erreicht werden, die in der Europäischen Union entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen beziehungsweise Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben.
Umsatzstarke Unternehmen in der EU könnten künftig zu deutlich mehr Steuertransparenz verpflichtet werden. Bei einer Videokonferenz der nationalen Wirtschaftsminister am Donnerstag signalisierte eine Mehrheit Zustimmung für den Plan, Finanzbehörden über das sogenannten Public Country-by-Country-Reporting (CbCR) zusätzliche Informationen zu grenzüberschreitenden Konzernstrukturen an die Hand zu geben.
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