Nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten in einer Summe geleistet werden, sind mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 02.12.2021 entschieden. Die Tarifermäßigung finde nicht nur auf die Nachzahlung von Festlohnbestandteilen, sondern auch auf Nachzahlungen von variablen Lohnbestandteilen – hier in Form der Überstundenvergütungen – Anwendung.
Mehr lesenDie Leistungen eines Statikers unterliegen auch dann nicht der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, wenn diese für die Durchführung einer begünstigten Handwerkerleistung erforderlich waren. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 04.11.2021 entschieden. Ein Statiker erbringe ausschließlich Leistungen im Bereich der Planung und rechnerischen Überprüfung und sei nicht handwerklich tätig.
Mehr lesenAuf die Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten im Jahr 2013 ist die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EstG nicht anwendbar, da die Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten in dem Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2017 nicht atypisch gewesen ist. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem am 16.03.2021 veröffentlichten Urteil entschieden.
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