Freitag, 9.4.2021
Unlautere Werbung einer britischen Steuerberater-LLP

Eine britische LLP mit einer Niederlassung in Essen, deren Partner keine deutschen Steuerberater sind, darf hierzulande keine Steuerberatung anbieten. Ihre Bewerbung geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs unlauter und verstößt gegen das Irreführungsverbot.

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