Donnerstag, 13.8.2020
"Junges Verwaltungsvermögen" nicht erbschaft- und schenkungssteuerrechlich begünstigt

Hat ein Betrieb binnen zweier Jahre vor einem Erbfall oder einer Schenkung Verwaltungsvermögen aus Eigenmitteln erworben oder umgeschichtet, besteht hierfür keine erbschaft- und schenkungssteuerrechtliche Begünstigung des Betriebsvermögens. Maßgebend sei allein, dass das Verwaltungsvermögen tatsächlich innerhalb der Frist dem Betriebsvermögen zugeführt worden sei, entschied der Bundesfinanzhof mit fünf Urteilen am 22.01.2020.

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