Dienstag, 12.11.2024
"Riesenzinken" durch OP? Bewertungsportal muss nachforschen

Eine schlechte Bewertung kann einen Mediziner seine Reputation kosten. Deshalb muss laut OLG München ein Bewertungsportal auch bei einer sehr ausführlichen Schilderung ihres Leids durch eine anonyme Nutzerin der Rüge des Arztes, es handele sich nicht um eine Patientin, nachgehen.

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Donnerstag, 25.7.2024
4,7 von 5 Sternen: Verbraucher wissen, was das bedeutet
Der BGH ist der Ansicht, dass Menschen in der Regel wissen, wie die beliebten Sternebewertungen auf Online-Portalen zustande kommen. Erklären, wie sich eine durchschnittliche Bewertung im Einzelnen zusammensetze, müsse ein Betreiber daher nicht. Mehr lesen
Mittwoch, 26.6.2024
Bewertungen im Internet: Krieg der Sterne

Bei Google wird der BGH im Durchschnitt mit 3,2 von 5 Sternen bewertet, was für eine staatliche Stelle beachtlich ist. Größere Bedeutung haben Rezensionen aber in der Privatwirtschaft. Über die Anforderungen an Werbung mit Sternebewertungen verhandelt der BGH am Donnerstag. Thorsten Hemme ordnet den Fall ein.

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