Donnerstag, 19.8.2021
Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld

Die Zahlung eines beamtenrechtlichen Sterbegeldes, das pauschal nach den Dienstbezügen beziehungsweise dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessen wird, ist nicht steuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 19.04.2021 entschieden. Eine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG würde eine Bewilligung wegen Hilfsbedürftigkeit voraussetzen. Das Sterbegeld werde aber unabhängig von der Hilfsbedürftigkeit gezahlt.

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Donnerstag, 12.11.2020
Sterbegeld ist nicht auf BAföG-Anspruch eines Kindes anzurechnen

Das beim Tod einer Beamtin oder eines Beamten an den überlebenden Ehegatten gezahlte Sterbegeld ist nicht bei der Ermittlung des BAföG-Anspruchs des auszubildenden Kindes als Einkommen anzurechnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen mit Urteil vom 22.10.2020 entschieden.

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