Freitag, 26.5.2023
Klage gegen Neubau der Staustufe Obernau erfolglos

Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Staustufe Obernau (Main) ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Klage der Eigentümerin sowie der Betreiberin eines von der Neuerrichtung der Stauanlage betroffenen Wasserkraftwerks abgewiesen. Eine überschaubare Reduzierung der Wassermenge aufgrund der erforderlichen Neubaumaßnahme sei entschädigungslos hinzunehmen.

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