Dienstag, 31.5.2022
Kommerzielles Sportangebot im Park erlaubnispflichtig

Kommerzielle Sportangebote in öffentlichen Grünanlagen im Land Berlin sind grundsätzlich erlaubnispflichtig. Gewerbliche Nutzungen gehörten nicht mehr zum Allgemeingebrauch, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Angesichts des hohen Nutzungsdrucks, der bereits im Rahmen des Allgemeingebrauchs auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen laste, liege es auf der Hand, dass die Inanspruchnahme durch kommerzielle Veranstaltungen der behördlichen Steuerung bedürfe.

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