Donnerstag, 30.7.2020
Stabilitätsrat hält Corona-Haushalt für rechtens

Der Stabilitätsrat hat die im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehende Aufnahme zusätzlicher Kredite durch den Staat bestätigt. Die COVID-19-Pandemie sei eine außergewöhnliche Notsituation im Sinn des Art. 109 Abs. 3 Satz 2 GG, die sich der Kontrolle des Staates entziehe und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Für diesen Fall sehe die Schuldenbremse Ausnahmeregelungen vor, "mit denen angemessen auf die Krise reagiert" werden könne.

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