Nach Ansicht der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof Juliane Kokott können Mitgliedstaaten für Gesundheitsschäden durch zu hohe Luftverschmutzung haften. Denn die EU-Grenzwerte und die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Luftqualität bezweckten, die menschliche Gesundheit zu schützen und dem Einzelnen Rechte zu verleihen. Allerdings sei ein Schadensersatzanspruch gegen den Staat wegen zu hoher Grenzwerte an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Mehr lesenVerweigert eine Gemeinde rechtswidrig ihr Einvernehmen zum Bau einer Windkraftanlage auf ihrem Gebiet, kann sie dafür nicht in die Haftung genommen werden. Der Bundesgerichtshof verneinte den Staatshaftungsanspruch, weil das gemeindliche Einvernehmen ersetzt werden kann. Daran ändere sich nichts, wenn – wie hier – die Kommunalaufsicht und nicht die Genehmigungsbehörde selbst für die Ersetzung zuständig ist. Mit dieser Ersetzungsbefugnis gehe auch die Verantwortung auf die Behörde über.
Mehr lesenDie Bundesrepublik Deutschland haftet nicht im Diesel-Skandal. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass sie bei der Umsetzung der Richtlinie 2007/46/EG das ihr zustehende Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt hat und es bei der Erteilung und Überwachung der Typgenehmigungen zu keinem die Haftung auslösenden Versäumnis des Kraftfahrt-Bundesamtes gekommen ist.
Mehr lesenSelbstverwaltungskörperschaften können nur dann eine Entschädigung für eine Verfahrensverzögerung vor Gericht erhalten, wenn ihr Selbstverwaltungsrecht im konkreten Rechtsstreit betroffen ist. Dabei reicht es bei einem überlangen Kostenverfahren nicht aus, wenn in der Hauptsache die Rechte der Kommune Thema waren, wie das Bundesverwaltungsgericht festhält. Beim Streit um Kosten verteidige der Verband gerade nicht seine Selbstverwaltung gegenüber dem Staat.
Mehr lesenVom Abgasskandal betroffene Fahrzeugkäufer haben keinen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main 21.10.2020 entschieden. Weder habe Deutschland Unionsrecht unzureichend umgesetzt noch qualifiziert gegen Kontrollpflichten verstoßen. Zudem bezwecke das einschlägige Unionsrecht keinen Schutz individueller Rechte.
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