Mittwoch, 24.2.2021
Folter in Syrien: Viereinhalb Jahre Haft für Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Das Oberlandesgericht Koblenz hat heute einen Syrer wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Der Mann habe als Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes festgenommene Demonstranten auf ihrem Transport in ein Gefängnis begleitet, wissend, dass dort systematisch gefoltert wurde.

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