Donnerstag, 25.5.2023
Kein Verlust deutscher Staatsangehörigkeit wegen Vaterschaftsanfechtung
Eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung zieht keinen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach sich, auch wenn diese sich allein vom deutschen Vater her ableitete. Dies gelte, obwohl die Anfechtung die Vaterschaft rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt entfallen lasse, bestätigt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Es fehle eine gesetzliche Grundlage, die den Verlust der Staatsangehörigkeit ausdrücklich anordne. Mehr lesen