Dienstag, 5.5.2020
OLG Köln: Veranstalter einer "aktiven" Museumsführung haftet nicht für Verletzung eines Besuchers bei sportlicher Übung

Zieht sich der Teilnehmer an einer “aktiven“ Sport- und Olympiamuseumsführung bei einer leichten Sportübung (hier Standweitsprung) eine Gelenkverletzung zu, kann er den Sportstättenbetreiber nicht wegen mangelnder Aufklärung haftbar machen. Die Verkehrssicherungspflicht von Betreibern einer Sportstätte beziehe sich nicht darauf, die Benutzer vor Gefahren zu schützen, die typischerweise mit der jeweiligen Sportausübung verbunden sind, entschied das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 09.03.2020 (Az.:7 U 257/19).

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