Dienstag, 2.2.2021
Profi-Fußballer kann Sportunfähigkeitsversicherung nicht als Werbungskosten absetzen

Die Beiträge eines Berufssportlers für eine Sportunfähigkeitsversicherung sind keine Werbungskosten und können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Denn das Risiko, den Lebensstandard nicht länger durch die eigene Erwerbstätigkeit sichern zu können, gehöre zum Bereich der privaten Lebensführung, entschied das Finanzgericht Düsseldorf am 12.01.2021, ließ aber die Revision zu.

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