Auch wenn der Hund hört: Leinen-Sturz durch Tiergefahr
Die spezifische Tiergefahr, die sich für eine Halterhaftung realisieren muss, ist ein absoluter Klassiker im juristischen Staatsexamen. Einer solchen Gefahr steht es nicht entgegen, wenn ein Hund auf Kommandos hört, sagt nun der BGH.
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