Donnerstag, 24.9.2020
Übergabe nach EU-Haftbefehl hindert Vergewaltigungsurteil gegen "Maddie"-Tatverdächtigen nicht

Aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24.09.2020 ergibt sich, dass die Verurteilung des deutschen Tatverdächtigen im Fall "Maddie" wegen Vergewaltigung durch das Landgericht Braunschweig im Jahr 2019 nicht gegen den bei Europäischen Haftbefehlen geltenden Spezialtätsgrundsatz verstößt.

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