Donnerstag, 19.11.2020
Sparkassenstiftung nach Informationsfreiheitsgesetz auskunftspflichtig

Stiftungen bürgerlichen Rechts, die mit ihren Stiftungszwecken öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, können nach dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) zur Auskunftserteilung verpflichtet sein. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einer Klage eines Bürgers gegen die Bürger- und Kulturstiftung der Sparkasse an der Lippe entschieden.

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