Freitag, 5.3.2021
Verbände gegen "Vielklägergebühr" vor Sozialgerichten
Im Bundesrat wird heute über die Initiative Hessens zu einem Gesetz zur Einführung einer Verfahrensgebühr für sogenannte Vielkläger vor Sozialgerichten abgestimmt. Wer innerhalb von drei Jahren mehr als neun Klagen einreicht, soll künftig für jedes weitere Verfahren 30 Euro bezahlen. Der Deutsche Anwaltverein und weitere Verbände haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen das Vorhaben ausgesprochen.
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