Donnerstag, 30.9.2021
Soldatenversorgung trotz Behandlung in zivilem Krankenhaus

Die Soldatenversorgung kann auch Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin umfassen, die auf Behandlungsfehler ziviler Ärzte zurückzuführen sind. Laut Bundessozialgericht kommt dies unter anderem dann in Betracht, wenn der die Soldatin betreuende Truppenarzt vorsorglich aufgrund vorzeitiger Wehentätigkeit Überweisungen ausgestellt hat, aufgrund derer sie in ein ziviles Krankenhaus verlegt wurde.

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