Das Bundeskabinett hat am 03.06.2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften beschlossen. Wie das Bundesverteidigungsministerium mitteilt, soll damit eine schnellere und angemessene Reaktion der Bundeswehr auf bestimmte Dienstpflichtverletzungen – wie zum Beispiel in Fällen von Extremismus – ermöglicht werden. Zugleich sollen Truppendienstgerichte entlastet und Verfahren effizienter und schneller werden.
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