Donnerstag, 27.5.2021
Zur Klageerhebung Anlass gegeben?

Erklären die Mieter die Duldung von Modernisierungsmaßnahmen nicht innerhalb der von der Vermieterin gesetzten Frist, haben sie noch nicht unbedingt Anlass zur Klageerhebung gegeben. Wenn nicht andere Anhaltspunkte für eine Verweigerung der Mitwirkung vorliegen, fordert der Bundesgerichtshof erst noch das Vorliegen einer Mahnung, mit der die Mieter in Verzug gesetzt werden.

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