Donnerstag, 5.8.2021
Soforthilfe "Hochwasser" ist auf Antrag pfandfrei zu stellen

Im Rahmen der Soforthilfe "Hochwasser" auf sogenannte Pfändungsschutzkonten ausgezahlte Beträge sind auf entsprechenden Antrag über den Sockelbetrag hinaus pfandfrei zu stellen. Dies hat das Amtsgericht Euskirchen unter Verweis auf die mit der Soforthilfe verbundene Zweckbindung entschieden. Diese solle erste finanzielle Belastungen aufgrund der Schäden mindern, die durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021 verursacht wurden.

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