Die vom Landkreis Goslar angeordnete und nicht auf bestimmte Witterungsverhältnisse beschränkte Maskenpflicht für die Ski- und Rodelhänge am Bocksberg (Hahnenklee), Wurmberg (Braunlage) und Matthias-Schmidt-Berg (St. Andreasberg) ist voraussichtlich rechtswidrig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am 03.03.2021 einem gegen die Verfügung gerichteten Eilantrag im Wesentlichen stattgegeben.
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