Freitag, 13.5.2022
Keine Sittenwidrigkeit bei "möglicherweise" illegaler Manipulationssoftware

Ein sittenwidriges Handeln eines Autoherstellers kann nicht allein daraus abgeleitet werden, dass im Fahrzeug des Käufers Einrichtungen vorhanden sind, die die Abgasemissionen beeinflussen und "möglicherweise" als unzulässige Abschalteinrichtungen zu qualifizieren sind. Der darin liegende Gesetzesverstoß wäre für sich genommen laut Bundesgerichtshof ungeeignet, ein verwerfliches Verhalten zu begründen. Maßgeblich seien konkrete Anhaltspunkte.

Mehr lesen
Dienstag, 14.12.2021
Keine Herstellerhaftung nach publikem Dieselskandal

Ein Automobilhersteller haftet nicht, wenn er das Fahrzeug im Zuge eines Software-Updates erneut mit einer möglicherweise unzulässigen Abschalteinrichtung ("Thermofenster") versieht. Laut Bundesgerichtshof relativiert die umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit 2015 das bisherige verwerfliche Verhalten derart, dass der Vorwurf der Sittenwidrigkeit gegenüber späteren Käufern nicht mehr gerechtfertigt ist. Kenntnisse vom "Dieselskandal" im Allgemeinen seien nicht entscheidend - vielmehr, dass die Manipulationssoftware entfernt worden sei.

Mehr lesen
Freitag, 20.8.2021
Ersatz für Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens bei verspätetem Insolvenzantrag

Zögert ein Geschäftsführer das als unabwendbar erkannte Ende seiner Firma vorsätzlich hinaus und nimmt dabei die Schädigung der Gläubiger in Kauf, ist dies eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Laut Bundesgerichtshof betrifft dies etwa Personen, die vor Insolvenzreife in Vertragsbeziehungen mit einer Firma getreten sind und durch einen gegen die mittlerweile unerkannt insolvenzreife Gesellschaft eingeleiteten Rechtsstreit mit Kosten belastet werden. Umfasst seien auch die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens.

Mehr lesen
Montag, 10.5.2021
Sittenwidrigkeit bei Kauf eines Dieselfahrzeugs nach Ad-hoc-Mitteilung

Die Sittenwidrigkeit eines Verhaltens kann nur in einer Gesamtschau bewertet werden. Dabei ist laut Bundesgerichtshof das gesamte Verhalten des Verursachers bis zum Schadenseintritt zugrunde zu legen. Die öffentliche Information von VW über ihre unzulässigen Abschalteinrichtungen könne eine Zäsur bilden und gegenüber späteren Dieselkäufern dazu führen, dass keine Sittenwidrigkeit mehr vorliege.

Mehr lesen