Mittwoch, 27.1.2021
Gertrudenberger Höhlen: Ansprüche gegen Bundesrepublik verjährt

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht verpflichtet, möglicherweise von den Gertrudenberger Höhlen ausgehende Gefahren zu beseitigen. Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden und eine Klage der Stadt Osnabrück abgewiesen. Eventuelle Ansprüche gegen die Bundesrepublik seien bereits lange verjährt.

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