Die in § 9 Abs. 5 der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung geregelte Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 10 ist einstweilig außer Vollzug gesetzt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat heute dem Eilantrag eines Shisha-Bar-Betreibers stattgegeben, weil die Regelung angesichts der veränderten Pandemieentwicklung keine notwendige Schutzmaßnahme mehr darstelle.
Mehr lesenDas Anbieten von Shisha-Pfeifen in Shisha-Bars bleibt verboten. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen mit sechs Beschlüssen in weitgehend gleichgelagerten Fällen am 05.06.2020 entschieden. Zur Begründung verwies es auf die Coronaschutz-Verordnung in der Fassung vom 30.05.2020. Das VG hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Regelung in dieser Verordnung geäußert.
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