Dienstag, 8.9.2020
Nordrhein-Westfalen: Corona-Verbot sexueller Dienstleistungen außer Vollzug

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Eilbeschluss vom 08.09.2020 die nach der Coronaschutzverordnung des Landes geltenden Verbote für sexuelle Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht hat damit dem Antrag eines Unternehmens stattgegeben, das in Köln ein Erotik-Massagestudio betreibt.

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