Donnerstag, 8.10.2020
Zwei Hausstände dürfen Sexkino ohne Mindestabstand gemeinsam besuchen

Der Betreiber eines Sexkinos ist nicht daran gehindert, in seinen Kinosälen Personen aus zwei Hausständen ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zuzulassen. Dies hält das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem Eilverfahren fest. Es betont, dass ein Sexkino keine Prostitutionsstätte im Sinne der einschlägigen "Corona-Vorschriften" sei. Vielmehr kämen die für Kinos geltenden Vorschriften zur Anwendung.

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