Dienstag, 18.1.2022
BGH lässt Anklage wegen Folter in Syrien in vollem Umfang zu

Der Bundesgerichtshof hat auf die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts dessen Anklage gegen einen in syrischen Militärkrankenhäusern tätigen Arzt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie damit zusammentreffender Delikte insgesamt zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eröffnet. Dieses hatte die Eröffnung in Bezug auf einzelne Taten noch abgelehnt.

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