Eine GmbH kann die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nicht in Anspruch nehmen, wenn sie Wohnungen an Senioren vermietet, und die Mieter im Rahmen eines einheitlichen Konzepts (Seniorenresidenz) Dienstleistungsverträge mit einer Schwestergesellschaft abschließen, deren Gesellschafterbestand mit dem der GmbH übereinstimmt. Dies stellte das Finanzgericht Münster klar.
Mehr lesen