Freitag, 27.1.2023
Begründung einer Unterbringung wegen Selbstgefährdung

Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung erfordert konkrete Anhaltspunkte für die Gefahr des Eintritts eines erheblichen Gesundheitsschadens. Lediglich abstrakte Ausführungen zu selbstschädigenden Handlungen sowie krisenhaften Krankheitsschüben sind laut Bundesgerichtshof unzureichend.

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Donnerstag, 18.8.2022
Unterbringung setzt konkrete Gefahr voraus

Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung setzt eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betreuten selbst voraus. Der Bundesgerichtshof hält fest, dass das zuständige Gericht sich auch bei wiederholter Unterbringung nicht auf Leerformeln zurückziehen darf. Eine mögliche Gefährdung anderer Personen durch aggressive Ausbrüche einer 88-jährigen Frau dürfe nicht berücksichtigt werden.

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