Donnerstag, 13.8.2020
StGH Bremen weist Corinna Mays Beschwerde gegen Bremen-Wahl zurück

Die blinde Sängerin Corinna May ist mit ihrer Beschwerde gegen die Bürgerschaftswahl 2019 vor dem Staatsgerichtshof der Hansestadt Bremen gescheitert. Das Gericht sah am 13.08.2020 keine hinreichenden Gründe dafür, die Wahl vom Mai 2019 für ungültig zu erklären. Es sei nicht gegen die Vorgaben der Bremischen Landeswahlordnung verstoßen worden, die blinden und sehbehinderten Menschen die Ausübung ihres Wahlrechtes ermöglichen soll.

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