Die deutschen Migranten-Rettungsschiffe “Sea-Watch 3“ und “Sea-Watch 4“ dürfen nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof Athanasios Rantos von italienischen Behörden zur Kontrolle festgehalten werden. Aus seinen Schlussanträgen geht hervor, dass Hafenstaaten zusätzliche Kontrollen bei Seenotrettungsschiffen durchführen dürfen, um sicherzustellen, dass diese internationale Sicherheitsregeln einhalten und korrekt zertifiziert sind.
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