Dienstag, 22.2.2022
Italien darf Seenotretter von Sea-Watch kontrollieren

Die deutschen Migranten-Rettungsschiffe “Sea-Watch 3“ und “Sea-Watch 4“ dürfen nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof Athanasios Rantos von italienischen Behörden zur Kontrolle festgehalten werden. Aus seinen Schlussanträgen geht hervor, dass Hafenstaaten zusätzliche Kontrollen bei Seenotrettungsschiffen durchführen dürfen, um sicherzustellen, dass diese internationale Sicherheitsregeln einhalten und korrekt zertifiziert sind.

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Montag, 5.10.2020
Schiffe der Hilfsorganisation Mare Liberum dürfen wieder auslaufen
Das Bundesverkehrsministerium darf zwei Schiffe der Flüchtlingshilfsorganisation Mare Liberum nicht länger im Mittelmeer festsetzen. Die Festhalteverfügungen des Ministeriums seien rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Hamburg am 02.10.2020 und gab einem Eilantrag der Organisation statt, die die Menschenrechtslage für Migranten an der türkisch-griechischen Seegrenze beobachtet. Mehr lesen